SPANISCHE HYPOTHEKENANSPRÜCHE: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016 können Sie möglicherweise von Ihrer Bank eine Entschädigung verlangen, wenn Sie eine Hypothek mit einer „Bodenklausel“ oder Mindestzinsklausel haben, die vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde.
Viele spanische Hypotheken waren mit einem variablen Zinssatz verbunden, wie z. B. dem European Borrowing Rate (Euribor). Viele dieser Hypotheken hatten eine Grundsatzklausel, die bedeutete, dass die Kundenhypothek, wenn auch der offizielle Zinssatz auf ein sehr niedriges Niveau gesunken ist, mit der Grundzinsrate feststand. Das bedeutete, dass man viel mehr zahlte, als man sollte.
Verbraucher, die über eine dieser Hypotheken verfügen, können nun in vielen Fällen einen Anspruch auf die fälschlicherweise aufgelaufenen Zinsen geltend machen, die bis 2008 oder früher zurückgehen.
Die Verluste könnten bei einer Hypothek von 150.000 Euro monatlich 200 Euro oder mehr betragen, was bedeutet, dass die Forderungen bis zu 20.000 Euro betragen könnten.
Am Freitag, dem 20. Januar, hat die spanische Regierung einen Gesetzentwurf im Wege eines Königlichen Erlasses (Real Decreto) veröffentlicht, der als „Königliches Dekret Nr. 1/2017 vom 20. Januar über dringende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher in Bodenrechtssachen“ bekannt ist. Sie stellt ein System zur Beantragung von Entschädigungen ohne Rechtsstreitigkeiten auf.
Diese Gesetzgebung wurde weitgehend erwartet, doch aber letztlich eine Enttäuschung aus Sicht des Verbrauchers, wobei die meisten Vorteile den Banken zugute kamen.
Die wichtigen Punkte sind wie folgt;
- Es gilt nur für Verbraucher – Es gilt nicht für Immobilien im Besitz von Unternehmen.
- Für den Verbraucher ist es freiwillig. Der Verbraucher kann beschließen, sich nicht über das neue System zu bewerben, und kann entscheiden, den Fall direkt vor Gericht zu bringen.
- Gültig ab 21. Januar 2017.
- Banken hatten einen Monat Zeit, um ein Beschwerdesystem einzurichten, das in ihren Filialen und auf ihrer Website veröffentlicht werden sollte. Die Frist für die Einführung eines solchen Forderungssystems für die Banken war der 21. Februar 2017. Die meisten Banken haben dies nun getan.